Hände eines Mannes, die einen Versicherungsvertrag unterschreiben, daneben ein graues Miniaturhaus auf dem Tisch

Verschärfung des Mietrechts: Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts beschlossen. Vorausgegangen war ein erster Entwurf von Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Einige Punkte, wie die Deckelung der Indexmieten wurden nachgeschärft.

Die zentralen Punkte im Überblick:

Möbliertes Wohnen

Vermieter sollen in angespannten Wohnungsmärkten den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Der Zuschlag muss sich am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein. Jetzt soll es dafür auch eine vom Gesetzgeber festgelegte Berechnungsmethode geben. Vorgesehen ist, dass monatlich maximal 1 % des Zeitwerts aller Einrichtungsgegenstände angesetzt werden dürfen. Für voll möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von 10 % der Nettokaltmiete angesetzt werden dürfen.

Kurzzeitvermietung

Die Vermietung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch wird deutlicher gefasst. Künftig sollen Kurzzeitmietverträge für maximal 6 Monate abgeschlossen werden dürfen. Eine einmalige Verlängerung auf bis zu 8 Monate ist möglich. Wird dieser Zeitraum überschritten, gelten automatisch alle Mieterschutzvorschriften, inklusive Mietpreisbremse. Der Abschluss eines Kurzzeitmietvertrags soll nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt.

Begrenzung von Indexmietsteigerungen

Indexmietsteigerungen sollen in angespannten Wohnungsmärkten oberhalb einer Grenze von 3 % jährlich nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Bisher war vorgesehen, dass Indexmietsteigerungen auf 3,5 % im Jahr gedeckelt werden.

Schonfristzahlung

Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen eine ordentliche Kündigung einmalig abwenden können, wenn sie ausstehende Beträge bezahlen. Bislang war das nur bei außerordentlichen (fristlosen) Kündigungen möglich.

Kleinmodernisierungen

Die Grenze für Modernisierungsmieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 € angehoben werden

Weiterhin ist eine Verschärfung von Bußgeldern geplant. So werden aktuell Vorschläge zur Neufassung des Bußgeldtatbestands beim Mietwucher sowie neue Bußgeldregelungen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse entwickelt.

Der Gesetzentwurf wurde im Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

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