Tod während der Immobilienfinanzierung – Was kommt auf die Erben zu?
Verstirbt der Kreditnehmer einer Immobilienfinanzierung, bevor der Kredit vollständig getilgt wurde, stellt sich die Frage, was mit den Kreditverbindlichkeiten des Verstorbenen nach dessen Tod passiert.
Kreditschulden bleiben nach dem Tod grundsätzlich bestehen und gehen auf die Erben über
Grundsätzlich ist es so, dass die Kreditschulden des Verstorbenen auch nach dessen Tod weiterhin bestehen bleiben. Sie gehen genauso wie die Vermögenswerte des Verstorbenen auf dessen Erben über. Sofern kein Testament vorhanden ist, tritt dabei die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei mehreren Erben wird eine Erbengemeinschaft gebildet. In diesem Fall haftet die Erbengemeinschaft bis zur Aufteilung des Erbes gemäß § 2058 BGB gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Erblassers.
Erbschaftssteuer
Bei einer Erbschaft fällt, sofern der vom Verwandtschaftsgrad abhängige Freibetrag überschritten wird, eine Erbschaftssteuer an. Die Kreditschulden des Verstorbenen werden bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer allerdings berücksichtigt. Die vorhandenen Schulden sind vom Nachlasswert, der als Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer dient, abzuziehen und wirken sich somit steuermindernd aus.
Ausschlagen der Erbschaft
Mitunter kommt es vor, dass die Kreditschulden des Verstorbenen die bestehenden Vermögenswerte übersteigen. Der Erbe kann die Erbschaft ausschlagen. Hierfür räumt der Gesetzgeber eine Frist von sechs Wochen ein. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Erbe von der Erbschaft Kenntnis erlangt hat. Entgegen einer häufig vorzufindenden Meinung berechtigt der Todesfall des Kreditnehmers nicht automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht einer Baufinanzierung. Ob und unter welchen Bedingungen eine Kündigung der Baufinanzierung möglich ist, erschließt sich aus dem Darlehensvertrag selbst und aus den §§ 489, 490 BGB. Soweit der Darlehensvertrag keine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, besteht nach § 489 BGB gegebenenfalls ein ordentliches bzw. nach § 490 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Den Kredit absichern
Risikolebensversicherung: Wer beispielsweise keinen Schutz gegen Arbeitslosigkeit braucht, seine Familie aber beim Todesfall absichern will, für den empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung. Hinterbliebene erhalten dann die volle Versicherungssumme ausgezahlt und können diese unter anderem zur Schuldentilgung nutzen. Das Absichern mittels einer Risikolebensversicherung zahlt sich auch insbesondere dann aus, wenn die Immobilienfinanzierung von mehr als einer Person übernommen wird. In diesen Fällen kommt idealerweise eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung zum Tragen. Wenn einer der Partner vor Laufzeitende des Darlehens stirbt, erhält die zweite beteiligte Person den entsprechenden Leistungsanteil.