Symbolbild Energieausweis mit einem Symbolhaus mit Spitzdach

Heizungsförderung jetzt für alle Immobilieneigentümer

Seit Frühjahr 2024 rollt die KfW nach und nach die Fördermöglichkeiten für den Austausch von Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Heizungen aus. Seit Ende August dürfen nun auch Wohnungseigentümer und Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen die Förderung beantragen.

Damit soll gewährleistet werden, dass alle vorgesehenen Gruppen an Immobilieneigentümern eine staatliche Förderung für den Heizungstausch beantragen können. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten Mehrfamilienhäusern die Förderung beantragen.

Förderung für Privatpersonen

Privatpersonen können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wenn sie ihre Gas- oder Ölheizung durch ein Heizsystem ersetzen, das zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betriebenen wird. Weiterhin können sie einen Kredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit beantragen.

Förderung für Unternehmen und Kommunen

Antragsberechtigte Unternehmen sind:

  • Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften

Unternehmen und Kommunen können bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen.

Informieren Sie sich in unserem Ratgeber „Energetische Sanierung” zu weiteren Fördermöglichkeiten.

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