WEG-Reform: Prüfung zum zertifizierten Verwalter erst 2023
Update vom 28.10.2022: Wohnungseigentümer haben erst ab dem 1.12.2023 – und damit ein Jahr später als vorgesehen – Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Hintergrund: Seit Beschluss der WEG-Reform zeigte sich, dass es nicht zu schaffen ist, alle Verwalter, welche die Prüfungen bis zum Jahresende ablegen möchten, rechtzeitig zu prüfen. Damit es hier nicht zu zeitlichen Engpässen kommt, wurde die Frist um ein Jahr verschoben.
Im Rahmen der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zum 1.12.2020 wurde der Status eines zertifizierten Verwalters beschlossen. Damit kann jeder Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalters verlangen.
„Eigentümer haben in Zukunft Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, der die notwendigen rechtlichen und technischen Kenntnisse mitbringt. Wir erwarten dadurch eine Qualitätssteigerung der Wohneigentumsverwaltung sowie eine Professionalisierung der Branche, die unqualifizierte Verwalter oder gar schwarze Schafe aus dem Markt drängen wird“, erklärte Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland IVD und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter.
Bestimmte Abschlüsse werden anerkannt
Nach der neuen Rechtsverordnung darf sich nur derjenige als zertifizierter Verwalter bezeichnen, der vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Prüfung abgelegt hat. Mit der Prüfung wird nachgewiesen, dass der Verwalter über die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. Die Prüfung muss durch einen speziell gebildeten IHK-Prüfungsausschuss vorgenommen werden.
Personengruppen mit bestimmten Qualifikationen sind derzeit nach der neuen Verordnung von der Nachweispflicht durch die IHK-Prüfung ausgenommen. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gehören folgende Abschlüsse dazu:
• Abgeschlossene Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann
• Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
• Juristische Ausbildung, die zum Richteramt befähigt (z.B. Rechtsanwälte)
• Vergleichbarere Berufsabschlüsse
Verwalter, die bereits zum 1.12.2020 als Verwalter einer WEG bestellt waren, haben nach dem neuen Gesetz bis zum 1.6.2024 gegenüber den Eigentümern den Status eines zertifizierten Verwalters.