Wird das Vorkaufsrecht wieder eingeführt? Das sieht der Gesetzentwurf vor
Seit Herbst 2021 ist das Vorkaufsrecht für Kommunen in Erhaltungssatzungsbieten in Teilen vom Tisch. Das Vorkaufsrecht gab Städten und Gemeinden die Möglichkeit, Immobilien und Grundstücke, die zum Verkauf stehen, bevorzugt und unter dem aktuellen Marktpreis zu kaufen. Diese Praxis stellte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 9. November 2021 infrage (BverwG 4 C 1.20).
Seitdem können Städte und Kommunen Immobilien nur noch selten dem Markt entziehen – es sei denn, es handelt sich um verfallene, marode und leer stehende Häuser.
Metropolen wie München, Berlin und Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, wünschen sich eine Rückkehr zum Vorkaufsrecht. Anfang 2022 reichte die Partei Die Linke einen entsprechenden Gesetzentwurf ein, der jedoch keine Zustimmung fand.
Verschärfungen für Käufer geplant
Aktuell plant Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) einen Gesetzentwurf, der das Vorkaufsrecht nicht nur wiederbelebt, sondern auch ausweitet. Der Entwurf sieht u.a. Änderungen bei der Abwendungsvereinbarung vor. Demnach könnte das Vorkaufsrecht in Zukunft nur dann abgewendet werden, wenn sich der Käufer den Zielen des Milieuschutzes verpflichtet. Käufer dürften dann zum Beispiel für mindestens 20 Jahre keine Luxussanierungen durchführen oder Umwandlungen in Eigentum vornehmen.
Auch die Regelung, die den Weiterverkauf von Wohnungen definiert, soll ausgeweitet werden. Bisher war vorgeschrieben, dass Wohnungen in Erhaltungssatzungsgebieten für einen Zeitraum von sieben Jahren ausschließlich an die Mieter verkauft werden dürfen. Der Entwurf sieht vor, dass die sieben Jahre verlängert werden. Zusätzlich sind verschiedene neue Ausnahmen geplant: Steht z.B. eine gesetzlich vorgeschriebene Sanierung an, so sollen die Einschränkungen für Käufer entfallen.
Derzeit ist das Vorkaufsrecht in der Ampelkoalition umstritten. Zuspruch hinsichtlich der Wiedereinführung des Vorkaufsrechtes gibt es von den Grünen.