Wohnungsbau in Bayern soll angekurbelt werden

Wohnbau-Booster soll Wohnungsbau in Bayern ankurbeln

Der Wohnungsbau in Deutschland steht aufgrund gestiegener Bau- und Energiekosten derzeit vor großen Herausforderungen. Allein in Bayern haben mehrere private Wohnungsbauunternehmen 2.000 Wohnungen gestrichen. Um der angespannten Situation entgegenzuwirken, legt der Freistaat jetzt ein Maßnahmenpaket vor. Der „Wohnbau-Booster“ soll mit verbesserten Konditionen für Darlehen, höheren Zuschüssen und einer Extra-Förderung für den Wohnungsbau in Stadt- und Ortskernen zusätzliche Anreize für den Mietwohnungsbau schaffen.

Das Paket ist vorerst auf zwei Jahre begrenzt und umfasst u. a. diese Punkte:

  • Verdoppelung der objektabhängigen Darlehen von 25 auf durchschnittlich 50 Prozent im Mietwohnungsbau mit Zinssatz von 0,5 Prozent pro Jahr
  • Erhöhung des allgemeinen Zuschusses von 500 auf bis zu 600 Euro pro Quadratmeter im Mietwohnungsbau
  • extra-Förderung beim Bau von Mietwohnungen in Ortskernen
  • Anreize für längere Bindungszeiten von bis zu 55 Jahren
  • Verlängerung des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm bis 2030
  • eine verbilligte Abgabe von geeigneten staatlichen Grundstücken im Erbbaurecht an staatliche Wohnungsbaugesellschaften

„Bayern legt mit dem Wohnbau-Booster vor, der Bund muss hier ebenso nachlegen“, sagt Christian Bernreiter (CSU), Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. „Das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr wird sonst auch in diesem Jahr wieder deutlich verfehlt!“

Vermieterrechte im Fokus

Von der Bundesregierung fordere man daher mehr Investitionsanreize für den Wohnungsneubau, Sicherheiten sowie eine Erhöhung der KfW-Förderung und mehr Möglichkeiten bei der Baulandmobilisierung. Weiterhin wolle man sich für eine Anpassung des Baukindergeldes 2 sowie für einen besseren Schutz privater Vermieter einsetzen. Hier setze man darauf, dass Änderungen im Mietrecht wie Mietenstopp oder Mietendeckel, welche die Rechte von Vermietern einschränken, in Zukunft als „investorenfeindlich“ abgelehnt werden.

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