Verordnung Baurecht- Aigner Immobilien

Neue Verordnung: Erleichterungen beim städtischen Wohnungsbau

Eine Verordnung des bayerischen Bauministeriums soll München zu einem Gebiet mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ erklären. Damit würde die Stadt München mehr Freiheiten und Erleichterungen beim Wohnungsbau erhalten, was wiederum den Mietern zugutekommen soll.

Mit der neuen Verordnung würde ein Aspekt des seit einem Jahr geltenden Baulandmobilisierungsgesetzes in Kraft gesetzt werden. Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht verschiedene Neuerungen vor – eine davon befasst sich mit Erleichterungen in Bezug auf städtischen Wohnungsbau.

Bestehendes Baurecht außer Kraft setzen

Demnach ist vorgesehen, dass Baugenehmigungsbehörden noch einfacher Befreiungen von bestehenden Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus erteilen können. Das bedeutet: Die Stadt München könnte sich dann noch leichter über bestehende Bebauungspläne hinwegsetzen und auch in Gebieten, in denen ein bestimmtes Baurecht gilt, mehr Wohnraum genehmigen.

Wann die Verordnung genau erlassen wird, ist noch nicht bekannt. Aus dem Umfeld von Christian Bernreiter (CSU), Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, heißt es, dass das Projekt höchste Priorität habe.

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