Symbolbild Gesetz Novelle Häuser mit einem Paragrafen, Häusern und Gerichtshammer aus Holz

Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) – das sind die Neuerungen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Im Mittelpunkt stehen die Themen „Mehr bezahlbarer Wohnraum“, „Mehr Tempo und Innovation“ sowie „Mehr Klimaschutz und Klimaanpassung“. Außerdem soll der „Bau-Turbo-Pakt“ schnelleres Bauen ermöglichen.

Das sind die wichtigsten Neuerungen

Bau-Turbo (§ 246 e)

Die Sonderregelung § 246 e BauGB soll den Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfachen und beschleunigen, indem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Den entsprechenden Vorhaben muss dann die jeweilige Kommune zustimmen. Der Bau-Turbo wird noch einmal im Rahmen der BauGB-Novelle eingebracht. Neu ist, dass die jetzige Regelung eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.

Bund und Länder haben sich im November 2023 auf einen gemeinsamen Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen verständigt, den sogenannten Bau-Turbo-Pakt. Dieser soll dafür sorgen, dass in Orten mit hohem Bedarf für einen befristeten Zeitraum Bauvorhaben schneller umgesetzt werden.

Aufstockungen

Erweiterungen von Gebäuden, insbesondere Aufstockungen, sollen in Zukunft überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss.

Innenentwicklung

Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. Besitzt also eine Familie einen großen Garten, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück errichten.

Sozialer Flächenbeitrag

Mithilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB neu gestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument soll für die Schaffung von mehr sozialem Wohnraum genutzt werden. Das bedeutet: Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können. Im Gegenzug verpflichtet sie sich, auf dieser Fläche Sozialwohnungen zu bauen.

Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte

Kommunale Vorkaufsrechte können zukünftig ausgeübt werden, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.

Umwandlungsschutz

Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § 250 BauGB wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen.

Fristen für die Bauleitplanung

Künftig sollen die Gemeinden Bebauungspläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.

Umweltprüfung und Umweltbericht

Der Umfang des Umweltberichts soll künftig auf ein angemessenes Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Die Prüftiefe soll konzentriert werden auf diejenigen Belange, die tatsächlich auf der abstrakten Planebene bewertbar sind.

Innovationsklausel

Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können („Innovationsklausel“). Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die jeweils aktuelle BauNVO dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, indem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.

Digitalisierung

Bekanntmachungen, z.B. zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, sollen digital veröffentlicht werden. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt.

Stärkung der Klimaanpassung

Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z.B. die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück oder die Anlage eines Gründaches anordnen können. Weiterhin soll eine solche Möglichkeit auch für den sogenannten unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (z.B. ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche).

Beschleunigung Windenergie und Geothermie

Die Regelungen für die Ausweisung von Windenergiegebieten werden weiterentwickelt. Es wird eine ausdrückliche Außenbereichsprivilegierung für Geothermie eingeführt, um z.B. die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu unterstützen. Das heißt: Geothermie-Anlagen können künftig auch da gebaut werden, wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, bzw. auch außerhalb von Ortsteilen.

Stärkung durch Begrünung

Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist den zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z.B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern, umgesetzt haben (vgl. § 135a BauGB).

Newsroom

Weitere News

Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Der Kannibalismus im Wohnungsbau: Warum der Koalitionsvertrag zu kurzsichtig ist

, ,
Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD: Der Verhandlungsdruck steigt – der Wohnungsbau fällt hinten runter
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD: Der Verhandlungsdruck steigt – der Wohnungsbau fällt hinten runter

, ,
Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD: Der Verhandlungsdruck steigt – der Wohnungsbau fällt hinten runter
Ansicht Pullach von oben mit Isar, Wald und Siedlungen

Aigner Immobilien vermittelt Gewerbegrundstück in München-Solln

, ,
Aigner Immobilien hat ein Gewerbegrundstück von rund 960 Quadratmeter Größe in München Solln erfolgreich vermittelt.
Logo der Amalienpassage an einem Haus, Logo in türkis mit Baumsymbol darüber

Aigner Immobilien vermittelt Münchner Amalienpassage

, ,
Die Aigner Immobilien Investmentexperten haben die letzte der insgesamt 20 Gewerbeeinheiten in der Münchner Amalienpassage verkauft.
Hochwertige Neubauwohnungen mit großzügigen Balkonen, moderne Architektur mit hellen Fassaden

Mietpreisbremse soll um zwei Jahre verlängert werden

Die Mietpreisbremse soll zunächst um weitere zwei Jahre verlängert werden. Das haben Union und SPD in Sondierungsgesprächen beschlossen.
Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser 2025

Aigner Immobilien Research: neuer Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser

, ,
Neuer Marktbericht für Wohn- und Geschäftshäuser mit exklusiven Zahlen und Analysen.
Historische Altbau-Fassade in München mit kunstvollen Verzierungen und großen Fenstern, beleuchtet von der Sonne vor einem strahlend blauen Himmel.

Liegenschaftszins und Ertragsfaktoren München 2014 bis 2024

Entwicklung Liegenschaftszins und Ertragsfaktor München 2014 und 2024
Modernes weißes Wohngebäude mit "Secret Sale" Aufschrift

Aigner Immobilien begleitet Transaktion mit 147 Wohneinheiten in Waldkraiburg

, ,
Im Alleinauftrag eines institutionellen Bestandshalters hat Aigner Immobilien zwei Wohnanlagen an ein Münchner Family Office vermittelt.
Baustelle einer modernen Wohnanlage in München mit Rohbauten und Baukränen bei Sonnenuntergang

Baugenehmigungen sinken 2024 auf neuen Tiefstand

,
Die Zahl der genehmigten Wohnungen gilt als ein Frühindikator für die künftige Bautätigkeit. Betrachtet man diesen Wert für 2024, sieht es düster aus.
Mehrere weiße Lieferwagen an den Laderampen einer modernen Lagerhalle mit großen Glasfenstern

Aigner Immobilien vermittelt rund 1.300 m² an Penny Markt in München-Neuperlach

, ,
Der zur Rewe-Group gehörige Lebensmittel-Discounter Penny-Markt mietet im Münchner Stadtteil Neuperlach eine weitere Filiale an.
Füssen: Luftaufnahme einer ruhigen Wohnanlage mit mehrstöckigen Häusern in modernem und traditionellem Stil, umgeben von üppiger Natur

Aigner Immobilien vermittelt Hotelentwicklungsgrundstück im Allgäu

, ,
Aigner Immobilien hat in Füssen im Allgäu eine Liegenschaft mit Altbestand und 2.706 m² Grundstücksgröße erfolgreich vermittelt.
München Marienplatz mit Rathaus

München bekommt neuen Wohnungsbaumanager

,
Thomas Hobohm ist neuer Wohnungsbaumanager der Stadt München. Er soll dafür sorgen, dass der Wohnungsbau schneller und kostengünstiger wird.
Baustelle einer modernen Wohnanlage in München mit Rohbauten und Baukränen bei Sonnenuntergang

Baubranche weiter im Minusgeschäft – Hoffnung auf 2026

,
Auch 2025 wird für die Baubranche ein Minusgeschäft werden – das fünfte Jahr in Folge.
Ansicht von modernen Hochhäusern vor blauem Himmel

Münchner Markt für Wohn- und Geschäftshäuser mit deutlichen Zuwächsen

, ,
Die ersten drei Quartale 2024 waren für den Münchner Immobilienmarkt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sehr performancestark.
Thomas Aigner, Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH

Der Münchner Wohnimmobilienmarkt im Jahr 2025: eine Prognose des Experten Thomas Aigner

,
Was tut sich auf dem Münchner Immobilienmarkt 2025? Eine Prognose von Thomas Aigner.

Newsroom

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Sie erhalten in kürze eine E-Mail mit einem einmaligen Login link.
Kundenkonto
Sie sind momenten nicht in Ihrem Kundenkonto angemeldet.
Registrieren

Oops! Wir konnten dein Formular nicht lokalisieren.