Indexmietverträge - Was gilt es zu beachten? Aigner Immobilien

Indexmiete – Das müssen Eigentümer wissen

Update vom 10.07.2025

Indexmietverträge stehen immer wieder in der Kritik. So hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) neben weiteren Regulierungen zum Mieterschutz, wie einer Verlängerung der Mietpreisbremse, auch Änderungen bei Verträgen mit Indexmieten angekündigt. Wir erklären, was es beim Indexmietvertrag zu beachten gilt und welche Vor- und Nachteile mit dieser Art von Mietverträgen verbunden sind.

Was versteht man unter einer Indexmiete?

Die Indexmiete ist an eine feste Variable wie den Verbraucherpreisindex (VPI) – und damit an die Inflationsrate – gekoppelt. Die Indexmiete ist also eine variable Miete. Steigt der Verbraucherpreisindex, so erhöht sich die Miete, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung des Mieters bedarf. Der Mieter muss jedoch über die Anpassung der Miete durch den Vermieter informiert werden.

Der Verbraucherpreisindex ist der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Er wird über das Jahr fortlaufend durch das Statistische Bundesamt ermittelt. 2022 ist der Verbraucherpreisindex in Deutschland überdurchschnittlich stark gestiegen und hat sich um 7,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Vor- und Nachteile des Indexmietvertrages

Als Vermieter sollte man alle Feinheiten und damit die Vor- und Nachteile der Indexmiete kennen. § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, dass der Indexmietvertrag keine Mieterhöhungen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässt. Weiterhin dürfen im Indexmietvertrag umfassende Modernisierungsmaßnahmen nicht als Begründung für Mieterhöhungen genutzt werden. Ausgenommen sind gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungen.

Befindet sich die Immobilie also in einer Region, in der die Mieten schnell steigen, kann es für Vermieter unwirtschaftlich sein, wenn der Mietzins aufgrund einer Indexmiete nicht angepasst werden kann. Ebenso lassen sich größere Modernisierungen nicht über höhere Mieteinnahmen refinanzieren.

Zwar sind Indexmietverträge aufgrund der hohen finanziellen Belastung für Mieter in letzter Zeit stark in die Kritik geraten. Jedoch bedeutet die Bindung an den Verbraucherpreisindex auch, dass theoretisch eine Korrektur nach unten stattfinden kann. Fällt der Verbraucherpreisindex, kann durch den Mieter eine Herabsetzung der Miete gefordert werden. Auch wenn dieses Szenario aktuell schwer vorstellbar erscheint, so ist es für die Zukunft nicht ausgeschlossen.

Indexmiete: Diese Vorgaben sollte jeder kennen

  • Die Miete darf bei der Indexmiete nur einmal jährlich angepasst werden. Die bisherige Miete muss ein Jahr unverändert geblieben sein.
  • Angepasst werden darf nur die Kaltmiete.
  • Die Mieterhöhung muss schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung enthält die bisherige Miete, die zukünftige Miete und die Änderungen des Verbraucherpreisindex.
  • Für Indexmietverträge ist die sogenannte Kappungsgrenze ungültig, welche bei Standard-Mietverträgen besagt, dass sich die Miete binnen drei Jahren ab Mietbeginn um nicht mehr als 20 Prozent (in Gebieten mit Mietpreisbremse 15 Prozent) erhöhen darf.

Achtung Mietwucher: Übersteigt die Wohnraummiete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent, spricht man von Mietwucher. Dieser kann gesetzlich geahndet werden kann.

Sie suchen eine Immobilie zum Vermieten oder möchten selbst vermieten? Die Aigner Immobilien Vermietungsabteilung ist gerne für Sie da.

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