Goldene Häuser mit Paragraphenzeichen als Symbol für Immobilienrecht

Mietrechtsreform: Gesetzentwurf von Stefanie Hubig und Forderungen aus München

Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, präsentiert einen neuen Gesetzentwurf zum Mietrecht.

Das sieht der Gesetzentwurf vor

Möbliertes Wohnen
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Vermieter den Zuschlag für Möbel künftig gesondert ausweisen müssen (neu abgeschlossene Mietverträge). Wird der Möblierungszuschlag nicht separat ausgewiesen, soll die Wohnung rechtlich als unmöbliert gelten. In diesem Fall müssen Mieter nur die Miete zahlen, die für eine unmöblierte Wohnung zulässig ist. Für vollständig möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von 5 % der Nettokaltmiete angesetzt werden können. Die Vermietung von möbliertem Wohnraum soll weiterhin zulässig bleiben.

Kurzzeitmietverträge
Für Kurzzeitmietverträge soll eine gesetzliche Höchstgrenze von 6 Monaten eingeführt werden. Zusätzlich soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass auf Mieterseite ein besonderer Anlass für die kurzzeitige Anmietung bestehen muss. Diese Voraussetzung gilt bislang bereits, ist jedoch nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt.

Indexmieten
In angespannten Wohnungsmärkten sollen Erhöhungen bei Indexmieten auf 3,5 % pro Jahr begrenzt werden (auch bei bestehenden Mietverträgen). Damit soll verhindert werden, dass Mieter bei stark steigenden Verbraucherpreisen mit hohen Mietsteigerungen belastet werden.

Schonfristzahlung
Mietern, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, soll künftig die Möglichkeit eingeräumt werden, eine ordentliche Kündigung einmalig unwirksam zu machen. Voraussetzung ist, dass die ausstehenden Mietbeträge vollständig nachgezahlt werden.

Kleinmodernisierungen
Die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen im vereinfachten Verfahren soll angehoben werden von 10.000 € auf 20.000 € angehoben werden.

Der Gesetzentwurf ist Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. Er wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.

Brief an den Bundeskanzler

In diesem Zusammenhang fordert Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) im Namen der Landeshauptstadt München weitere Verschärfungen im Mietrecht auf Bundesebene. Dazu hat er nach eigenen Angaben ein Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz gerichtet, in dem er zehn konkrete Forderungen formuliert:

  1. Absenkung der Kappungsgrenze
    maximal 10 % innerhalb von drei Jahren
  2. Stopp der Preisspirale bei Indexmieten
    Indexmietverträge in Ballungsräumen verbieten, mindestens aber eine Begrenzung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete während der gesamten Laufzeit
  3. Reform des Mietspiegels
    Gefordert wird das Einbeziehen aller Bestandsmieten inklusive gefördertem Wohnraum. Unzulässig überhöhte Mieten sollen ausgeschlossen werden.
  4. Nachschärfen der Mietpreisbremse
    Schlupflöcher in der Mietpreisbremse, die eine wirksame Regulierung verhindern, schließen. Die Ausnahme für Neubau-Vermietung soll sich nur auf „echten“ Neubau beziehen. Die Ausnahmeregelung für Kurzzeitvermietungen streichen.
  5. Möblierte Wohnungen
    Gefordert wird eine Pflicht zur Ausweisung des Möblierungszuschlags. Der Umfang des Zuschlags soll gesetzlich verbindlich geregelt werden.
  6. Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhungen
    Gefordert wird eine zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage. Haben sich die aufgewendeten durch die Umlage amortisiert, muss die Umlage wieder entfallen.
  7. Kommunales Vorkaufsrecht
    Die Ausübung von Vorkaufsrechten ist aktuell nur für sogenannte „Schrottimmobilien“ in Erhaltungssatzungsgebieten möglich. Gefordert wird die Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten, inklusive des Rechts, Abwendungserklärungen zu verlangen sowie der Möglichkeit, das Vorkaufsrecht auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten.
  8. Erlass von Erhaltungssatzungen
    Gefordert wird die Senkung rechtlicher Hürden zur Schaffung von Erhaltungssatzungsgebieten sowie eine rechtssichere Stärkung und Ergänzung hin zu einem Milieuschutz, unabhängig von städtebaulichen Kriterien.
  9. Mieterschutz
    Gefordert wird eine Reform des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG)
  10. Steuerliche Belohnung für faire Mieten und Gemeinwohlorientierung
    Gefordert wird Steuerfreiheit für Gemeinwohl-Mieten, wenn die verlangte Miete dauerhaft mindestens 15 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Lesen Sie hier, wie sich die Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl in München zum Wohnungsthema positionieren und wie Thomas Aigner die Vorschläge einschätzt.

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