Symbolbild: Haus mit Skala Energieausweis

Entwurf für neues Heizungsgesetz

SPD und Union haben in einem ersten, fünfseitigen Eckpunktepapier neue Regelungen für neue Heizungen festgehalten. Diese sind für Eigentümer vor allem im Zusammenhang mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung interessant.

Der Entwurf sieht vor, dass die 65 %- Regelung im bisherigen Gebäudeenergiegesetz gestrichen wird. Die Regelung besagt, dass Eigentümer neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betreiben müssen. Weiterhin heißt es: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.”

Gas- und Ölheizungen müssen allerdings mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der 2029 bei 10 % liegen soll. Möglich sind Biomethan oder synthetische Kraftstoffe, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll kein CO2-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.

Weiterhin ist vorgesehen, dass Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizung ihrer Wohnung haben, vor „überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geschützt werden sollen, Details dazu gibt es jedoch im aktuellen Eckpunktepapier noch nicht.

Der Gesetzentwurf  soll bis Ostern fertiggestellt und bis 1. Juli verabschiedet werden.

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