Symbolbild: Haus mit Skala Energieausweis

Update 03.08.2026:

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2024, auch „Heizungsgesetz“ genannt, wurde zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt.
  • Das neue Gesetz trat am 29. Juli 2026 in Kraft.
  • Die Vorgabe, nach der neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
  • Beim Heizungstausch stehen Eigentümern wieder verschiedene Heizungsarten zur Verfügung.
  • Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen in Bestandsgebäuden gilt die sogenannte Biotreppe.

Was ändert sich genau?

  • Beim Ersatz einer Heizungsanlage in einem Bestandsgebäude können Eigentümer zwischen den im Gesetz genannten Heizungsoptionen wählen. Dazu gehören Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, der Anschluss an ein Wärmenetz und Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden.
  • Die Regelung, nach der neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, wurde gestrichen.
  • Für Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen, die seit Inkrafttreten des GModG neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, gilt die Bio-Treppe: Der Eigentümer muss sicherstellen, dass ein steigender Anteil der bereitgestellten Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder bestimmten klimafreundlichen Wasserstoffarten erzeugt wird. Folgende Fristen gelten:

    Ab 2029 mit mindestens 10 %

    Ab 2030 mit mindestens 15 %
    Ab 2035 mit mindestens 30 %
    Ab 2040 mit mindestens 60 %

  • Das bisherige Verbot, Heizkessel nach Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen zu betreiben, wurde gestrichen.
  • Achtung: Wird nach Inkrafttreten des GModG in einem bestehenden vermieteten Wohngebäude eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung eingebaut, müssen sich Vermieter jeweils zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Folgende Fristen gelten:

    Ab 2028 tragen Vermieter je die Hälfte der Kosten für Netzentgelte für Gasbelieferung und die Kohlendioxidkosten.

    Ab 2029 tragen sie je die Hälfte der Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen klimafreundlichen Brennstoffanteile (bis zu einem Anteil von maximal 30 % am insgesamt verbrauchten Brennstoff).

Für bestimmte Fälle eines irreparablen Heizungsausfalls gelten Übergangsregelungen.

Was gilt aktuell für eine bestehende Heizung, die kaputtgeht?

Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Bei einem irreparablen Ausfall können Eigentümer zwischen den im GModG genannten Heizungsarten wählen. Wird eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung eingebaut, gelten die Vorgaben der Bio-Treppe.

Heizungsausfall im Jahr 2028
Die Bio-Treppe greift erst 12 Monate nach Einbau der neuen Heizung. Anschließend gilt unmittelbar der zu diesem Zeitpunkt vorgeschriebene Anteil.

Heizungsausfall ab 2029
Für 12 Monate bleibt der Anteil maßgeblich, der zum Zeitpunkt des Ausfalls galt. Bestand für die ausgefallene Altanlage noch keine Pflicht, muss während dieser 12 Monate zunächst kein Mindestanteil erfüllt werden. Danach gilt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Stufe der Bio-Treppe.

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