Gerichtshammer und Hand, die einen Vertrag unterschreibt

Neue Provisionsregelung: Auswirkungen auf Makler, Käufer und Verkäufer

Am 23. Dezember 2020 tritt die Neuregelung bei der Maklerprovision in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Verkäufer von Wohnungen, Doppel-, Reihen- und frei stehenden Einfamilienhäusern an der Maklercourtage beteiligen. Was in einigen Bundesländern – darunter Bayern – schon üblich war, gilt nun bundesweit. Was bedeutet diese Gesetzesänderung für Makler, Käufer und vor allem für die Verkäufer?

„Diese Gesetzesänderung führt in jenen Bundesländern, in denen die Maklerkosten bislang prinzipiell von der Käuferseite zu tragen waren, zunächst mal zu mehr Gerechtigkeit. Und das ist gut so“, sagt Thomas Aigner, Inhaber und Geschäftsführer der Aigner Immobilien GmbH. „Ob allerdings das Ziel, die Eigentumsquote zu erhöhen, dadurch erreicht wird, wage ich zu bezweifeln. Das bleibt abzuwarten.“

Zumindest könne laut Aigner jetzt schon gesagt werden, dass sich diese Neuregelung auf die Maklerbranche selbst auswirken werde. „Gerade die Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, werden nun sehr, sehr genau schauen, mit welchem Makler sie zusammenarbeiten und was der für sie leisten kann.“

Eigentümer brauchen einen Mehrwert

Dass es Verkäufer vermehrt auf eigene Faust versuchen, um die Courtage zu umgehen, glaubt Aigner nicht: „Bei uns in Bayern werden die Provisionskosten schon lange geteilt. Aus unserer Erfahrung heraus sind Eigentümer bereit, für unsere Maklerdienstleistung zu bezahlen. Wer sich ernsthaft mit Verkaufsabsichten trägt, merkt nämlich recht schnell, dass es hier große Fehlerquellen gibt: von rechtlichen Fragen über die richtige Bepreisung der Immobilie – denn niemand will ja hier Geld liegenlassen – bis zu Vertragsverhandlungen. Allerdings muss man dazu sagen, dass Aigner Immobilien schon seit 30 Jahren im Großraum München tätig ist und bei Eigentümern als erste Wahl beim Immobilienverkauf gilt. Das liegt daran, dass wir tatsächlich außerordentliche Leistungen für Verkäufer erbringen und dadurch einen Mehrwert bieten, der die Provision deutlich auffängt.“

Faktor „Mensch“ ist wesentlich

Makler, die für einen Verkauf im Grunde nur das täten, was ein Eigentümer auch selbst erledigen könnte, werden es nach Ansicht des Immobilienexperten mit der Neuregelung deshalb schwer haben. Das gelte auch für die sogenannten Hybrid- oder Digitalmakler, die weder Fachkenntnisse, Erfahrung noch lokale Ortskenntnisse bieten würden, sondern letztlich nur eine Vermarktungsplattform über das Internet bereitstellten.

„Diese Form der Immobilienpräsentation existiert bei Aigner Immobilien durch die eigene Internetpräsenz und durch die Bewerbung in über 20 Portalen und Suchmaschinen schon seit mehr als zwei Jahrzehnten“, erläutert Aigner. Allerdings, so der Experte, sei das beim Verkauf von Immobilien sicher nur ein Aspekt unter vielen: „Ansonsten könnte man schon lange auf den Faktor ‚Mensch‘ beim Makeln verzichten, denn die Präsentation von Immobilien über das Internet existiert ja schon seit den ersten Tagen des öffentlichen World Wide Web – also schon über 20 Jahre. Technik jedoch ist immer nur so gut wie der Mensch, der sie bedient. Und bei Beratungen und Vertragsverhandlungen ist genau dieser noch lange nicht überflüssig – im Gegenteil.“

Letztlich stärke die Neuregelung den echten Vermittlungsmakler in seiner Funktion als wichtiges neutrales Bindeglied zwischen Käufer und Verkäufer, glaubt Aigner. „Expertise, Seriosität und Dienstleistungsexzellenz sind für beide Parteien sehr wertvoll.“ Denn es seien ja nicht nur die Verkäufer, die von einer starken Marke wie Aigner Immobilien profitieren würden: „Für Käufer bieten wir eine intensive Beratungsleistung, die über die reine Immobiliensuche hinausgeht. Wer möchte, kann bei uns zum Beispiel eine unabhängige Finanzierungsberatung erhalten. Und das wiederum gefällt auch den Verkäufern, weil sie dadurch große Sicherheit haben.“

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