Das ist neu: Diese Änderungen kommen 2023 auf Immobilieneigentümer zu
Im Jahr 2023 ändern sich einige rechtliche Gegebenheiten für Immobilienbesitzer, Vermieter und Immobilienerben. Erfahren Sie hier die wichtigsten Neuerungen.
Änderungen im Jahressteuergesetz
Das angepasste Jahressteuergesetz 2022 beinhaltet verschiedene neue Regelungen:
- Steuerliche Entlastung Photovoltaik
Die Besteuerung für kleinere Photovoltaikanlagen an oder auf einem Gebäude entfällt. Dies gilt für die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023 und für die Einkommensteuer ab dem 1.1.2022. - Steuerliche Neuregelung Immobilienerbe
Immobilien, die vererbt werden, fallen ab 2023 unter eine steuerliche Neubewertung. Lesen Sie hier, wie sich die Neureglung des Bewertungsgesetzes auf die Übertragung von Immobilienvermögen auswirkt. - Steuerliche Entlastung Wohnungsneubau
Die lineare Abschreibung (lineare AfA) für den Bau neuer Mietwohnungen wird von zwei auf drei Prozent jährlich angehoben.
CO2-Preis auch für Vermieter
Ab 1.1.2023 gilt eine Neuregelung bei der CO2-Steuer. Demnach müssen sich jetzt auch Vermieter am CO2-Preis beteiligen. Lesen Sie hier mehr zur CO2-Preisteilung.
Entlastungen aus Gaspreisbremse beachten
Um Privathaushalte und Unternehmen von den hohen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung Energiepreisbremsen beschlossen. Die Gaspreisbremse als ein Teil des Pakets gilt ab 1.3.2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar. Vermieter müssen die Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an ihre Mieter weitergeben.
Mehr Förderungen für energetische Sanierungen
Energetisches Sanieren soll für Immobilienbesitzer attraktiver werden. Vor diesem Hintergrund wurde das Förderprogramm der KfW-Bank angepasst. Neu ist unter anderem ein Extra-Tilgungszuschuss von bis zu 15 Prozent für serielle Sanierungen (Verwendung von vorgefertigten Bauteilen). Für die Sanierung von Gebäuden in besonders schlechtem energetischem Zustand steigt der Tilgungszuschuss von fünf auf zehn Prozent (Worst Performing Building).
Hydraulischer Abgleich wird Pflicht
Am 1.10.2022 trat die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristige Maßnahmen“ (EnSimiMaV) in Kraft. Damit wird der sogenannte hydraulische Abgleich Pflicht. Dieser soll dafür sorgen, dass Heizungsanlagen optimal eingestellt sind. In Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich bis spätestens 30.09.2023 vorgenommen werden. Eigentümer von Häusern mit mindestens sechs Wohneinheiten haben bis zum 15.09.2024 Zeit.
Anspruch auf zertifizierten Verwalter kommt
Ab dem 1.12.2023 können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter bestellen. Dies wurde im Rahmen der WEG-Reform beschlossen. Lesen Sie hier, warum sich diese Neuerung um ein Jahr verschoben hat und welche Qualifikation ein zertifizierter Verwalter mitbringen muss.