CO2-Preisteilung – alles Wichtige zur Neuregelung
Ab dem 1.1.2023 tritt die CO2-Preisteilung in Kraft. Vermieter müssen sich damit am CO2-Preis beteiligen. Lesen Sie hier alle Hintergründe.
Was ist der CO2-Preis?
Der CO2-Preis, auch CO2-Steuer oder Klimasteuer genannt, wird in Deutschland seit 2021 erhoben. Er bezieht sich auf eine Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Im Jahr 2022 beträgt der CO2-Preis 30 Euro pro CO2-Tonne. Bis zum Jahr 2025 soll er auf 55 Euro steigen. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 Euro und 65 Euro vorgesehen.
Was ist neu an der CO2-Preisteilung?
Mieter trugen den CO2-Preis bisher allein, Vermieter waren nicht beteiligt. Die neue Regelung besagt, dass die Kosten jetzt zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Damit soll ein Anreiz für Eigentümer zum energetischen Sanieren geschaffen werden. Wie viel und ob Vermieter zahlen müssen, hängt davon ab, wie klimafreundlich die Immobilie ist. Hier kommt ein zehnteiliges Stufenmodell zum Einsatz.
So regelt das Stufenmodell den CO2-Preis für Vermieter
Das Stufenmodell basiert auf der CO2-Emission einer Immobilie. Je höher die CO2-Emission bzw. je schlechter die Klimabilanz ist, desto teurer wird es für Eigentümer. Ist die Energiebilanz besonders ungünstig, sollen Eigentümer 90 Prozent der CO2-Steuer zahlen. Mieter zahlen dann 10 Prozent. Entspricht die Immobilie dem höchsten Energiestandard EH55, zahlt der Vermieter keine CO2-Kosten mehr. Dann bleibt die CO2-Steuer weiterhin beim Mieter.
Das Stufenmodell gilt nicht für Büro- und Geschäftsräume. Hier ist vorgesehen, dass der CO2-Preis je zur Hälfte zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.
Welche Ausnahmen gelten?
Ausnahmen sind für denkmalgeschützte Gebäude vorgesehen. Auch Milieuschutz-Gebiete, in denen nicht ohne Weiteres saniert werden kann, sollen außen vorgelassen werden.
Aufwand für Eigentümer
Mieter sollen einmal jährlich aus ihrer Heizkostenabrechnung erfahren, in welche Stufe ihre Wohnung fällt. Vermieter müssen dazu Angaben zur Energiebilanz machen. Langfristig soll geprüft werden, ob hier auch auf Daten aus den Energieausweisen zugegriffen werden kann.