Goldene Häuser mit Paragraphenzeichen als Symbol für Immobilienrecht

Aktualisiert am: 06/08/2026

Wer eine vergleichsweise günstig angebotene Immobilie entdeckt, findet eventuell den Zusatz „mit Erbbaurecht“. Das bedeutet: Der Käufer erwirbt die Immobilie samt Erbbaurecht nicht jedoch das Grundstück, auf dem sie steht. Dieses bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers. Achtung:

Achtung: Die Begriffe Erbbaurecht und Erbpacht werden synonym verwendet. Rechtlich korrekt ist die Bezeichnung Erbbaurecht.

Die Einzelheiten der Erbpacht werden zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten vertraglich geregelt. Das Erbbaurecht wird in einem eigenen Erbbaugrundbuch eingetragen. Doch ist eine Immobilie mit Erbbaurecht tatsächlich eine günstige Alternative zum klassischen Immobilienkauf?

Immobilienkauf ohne Grundstückserwerb

Da das Grundstück nicht mitgekauft wird, sind Immobilien mit Erbbaurecht oft günstiger. Dafür ist für die Nutzung des Grundstücks Erbbauzins zu zahlen. Dessen Höhe, mögliche Anpassungen und die Vertragslaufzeit werden im Erbbaurechtsvertrag festgelegt.

Anders als der klassische Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie mit Erbbaurecht sollte insbesondere die verbleibende Vertragslaufzeit berücksichtigt werden. Sie beginnt bei einem Verkauf nicht von Neuem, sondern wird vom Käufer übernommen. Eine kurze Restlaufzeit kann sich auf die Finanzierung und einen späteren Wiederverkauf auswirken.

Auch mögliche Zustimmungspflichten des Grundstückseigentümers sollten vor dem Kauf geprüft werden. Je nach Vertrag kann dessen Zustimmung z.B. beim Verkauf oder bei baulichen Veränderungen nötig sein.

Bestens beraten mit Experten

Eine Immobilie im Erbbaurecht zu kaufen oder zu verkaufen, kann sich lohnen. Entscheidend sind die Art der gewünschten Nutzung, die Höhe des Erbbauzinses, die Restlaufzeit und die entsprechenden Vertragsbedingungen. Die Experten von Aigner Immobilien prüfen Ihren Einzelfall und unterstützen Käufer und Verkäufer dabei, die Besonderheiten des Erbbaurechts richtig einzuordnen.

Informieren Sie sich in unseren Ratgebern detailliert zu den Vor- und Nachteilen der Erbpacht sowie zum Sonderfall “Erbpacht Kirche“.

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