Historische Wohnhäuser mit bunten Fassaden in einer ruhigen Straße in München unter blauem Himmel mit Wolken

Koalitionsvertrag: Das ist für Vermieter und Eigentümer vorgesehen

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurden bereits mehr oder weniger konkrete Maßnahmen angekündigt, die Vermieter und Hauseigentümer betreffen.

Mietpreisbremse verlängert – Strafen geplant

Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten für vier Jahre verlängert. Geplant ist weiterhin eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen, die eine „Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse“ vorbereitet.

Schonfristzahlungen bei Zahlungsverzug

Die ordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters soll künftig einmalig durch Nachzahlung ausgesetzt werden. Die sogenannte Schonfristzahlung soll Obdachlosigkeit im Rahmen des Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit verhindern.

Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen

Geplant ist, Indexmieten in angespannten Märkten stärker zu regulieren. Für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen (z.B. Airbnb) soll es erweiterte Auflagen gaben, um Missbrauch zu verhindern. Konkrete Maßnahmen oder Fristen wurden nicht genannt.

Günstiger Wohnraum

Durch günstige Finanzierungsangebote und Garantien des Staates sollen die Baukosten gesenkt werden. Ziel ist es, in angespannten Wohnungsmärkten günstige Wohnungen unter 15 Euro pro Quadratmeter zu schaffen.

Steuerliche Vergünstigungen

Wer günstig vermietet, soll steuerlich belohnt werden. Voraussichtlich wird es künftig keine Kürzung des Werbungskostenabzuges bei verbilligtem Mieten geben. Die konkrete steuerliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

„Heizungsgesetz“ abschaffen

Wörtlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Die Sanierungs- und Heizungsförderung soll fortgesetzt werden. Kosten für energetische Sanierungen geerbter Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein.

Weiterhin sieht der Koalitionsvertrag vor:

  • Die Wertgrenze bei Kleinmodernisierungen soll bis Ende 2025 auf 20.000 Euro angehoben werden.
  • Die Nebenkosten sollen für Mieter transparenter und einfacher nachvollziehbar sein.
  • Eine nationale Mietenberichterstattung soll eingeführt werden.

Lesen Sie hier die Einschätzung von Thomas Aigner zum Koalitionsvertrag.

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