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Kabelanschluss-Gebühren ab Juli nicht mehr auf Nebenkosten

Vermieter konnten die Gebühren für den Kabelanschluss bisher im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umlegen – unabhängig davon, ob der Kabelanschluss überhaupt genutzt wurde (sog. Nebenkostenprivileg). Das ist ab 1. Juli 2024 nicht mehr erlaubt.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

In der Vergangenheit war es üblich, dass Mieter über einen Sammelvertrag des Vermieters günstig in den Genuss von vielen Fernsehprogrammen kamen. Die Gebühren für den Kabelanschluss trugen die Mieter. Das Entgelt wurde auf die Nebenkostenabrechnung umgelegt, das sogenannte Nebenkostenprivileg.

Nebenkostenprivileg für Kabelanschluss gestrichen

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) regelt die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Das Gesetz trat bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2024. Ab diesem Datum dürfen die Kabelgebühren nicht mehr umgelegt werden. Die Mieter können dann selbst bestimmen, welchen Anbieter sie möchten oder aber sie verzichten ganz. Im Gegenzug erhalten Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht des Kabel-Bezugsvertrages, mit dem der Vertrag bis Ende Juni 2024 gekündigt werden kann.

Glasfaser auf Mieter umlegen

Gleichzeitig möchte man die moderne gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur fördern. Hat der Vermieter neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, kann er auf seine Mieter ein Bereitstellungsentgelt umlegen. Der Umlagebetrag ist auf maximal 60 Euro pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 Euro) gedeckelt und gilt zeitlich befristet auf fünf Jahre. Wenn sich die Bauarbeiten in dieser Zeit noch nicht refinanziert haben, ist die Umlage auf maximal neun Jahre befristet.

Das gilt für Bürgergeldempfänger

Empfänger von Bürgergeld bekamen den Kabelanschluss bislang vom Staat bezahlt. Das entfällt nun durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs; Bürgergeldempfänger müssen künftig selbst für den Anschluss aufkommen.

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