Welche Versicherungen sollte man als Vermieter haben?
Als Eigentümer und Vermieter möchte man seine Immobilie schützen, so gut es geht. Doch wer eine Immobilie vermietet, weiß: Viel kann passieren – ob verschuldet oder nicht. Vom Streit mit dem Mieter bis zu Schadensfällen, rechtlichen Fragen, ausbleibenden Mietzahlungen und gar Vandalismus ist das Spektrum, das Vermietern den Schlaf rauben kann, groß. Sinnvolle Versicherungen für Eigentümer können hier Abhilfe schaffen. Doch Vorsicht: Einige Versicherungen sind wichtig und notwendig – andere nicht. Wir geben Ihnen einen Überblick:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
wichtige Versicherung
Diese Versicherung gilt als „must have“ für Vermieter und Grundbesitzer. Sie greift, wenn eine dritte Person durch die versicherte Immobilie oder das Grundstück geschädigt wird. Solche Schäden können z.B. ausgelöst werden durch bauliche Mängel (herunterfallende Dachziegel, beschädigte Treppenstufen), die Verletzung der Räum- und Streupflicht (Ausrutschen auf dem Gehweg vor der Immobilie), eine defekte Beleuchtung oder eine fehlerhafte Reinigung (z.B. der Sturz im dunklen oder gebohnerten Treppenhaus).
Wohngebäudeversicherung
wichtige Versicherung
Auch die Wohngebäudeversicherung gehört zu den unbedingten Versicherungen für Vermieter. Sie greift, wenn die Immobilie bzw. das Gebäudezubehör beschädigt wurden. Versicherbar sind folgende, durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft definierte Grundgefahren:
- Feuer (mit Brand und Blitzschlag, Explosion, Rauch- und Rußschäden)
- Leitungswasserschäden
- Naturgefahren (Sturm, Hagel)
- Frostschäden
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder Fahrzeugs
Achtung: Das Kleingedruckte sollte genau gelesen werden. Sturmschäden werden z.B. erst ab Windstärke 8 versichert. Viele Versicherungen zahlen Schäden durch Hochwasser oder Starkregen nicht. Hier müssen eigene Versicherungen, z. B. Pakete gegen Elementarschäden, abgeschlossen werden.
Wohnungshaftpflichtversicherung
wichtige Versicherung
Eine Wohnungshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Belastungen die entstehen können, wenn andere durch Ihr Eigentum zu Schaden kommen. Mögliche Schadensquellen sind z.B. falsch verlegte elektrische Leitungen oder mangelhafte Deckenkonstruktionen. Meist wird die Wohnungshaftpflichtversicherung nicht als eigenständige Versicherung angeboten, sondern ist Teil der privaten Haftpflichtversicherung. Auch das sollte ein Vermieter direkt mit seinem Versicherer abklären.
Versicherung gegen Elementarschäden
optionale Versicherung
Eine Versicherung gegen Elementarschäden ist in Regionen, in denen bestimmte Naturgewalten häufiger Schäden anrichten (z.B. Hochwasser), wichtig und sinnvoll. Hier sollten Vermieter abwägen, welcher Elementarschaden seine Immobilie am ehesten treffen könnte – und wie dieser genau versichert wird. Versicherbar sind z.B. Schäden durch Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkungen oder Erdrutsche.
Die Versicherungen prüfen vorab, wie hoch der Grad der Gefährdung ist. So sind die Beiträge für Immobilien, die sich beispielsweise in Hochwassergebieten befinden, entsprechend preisintensiv.
Achtung: Damit die Versicherung im Schadensfall auch wirklich zahlt, müssen Versicherte oft bestimmte Auflagen erfüllen. Auch hier ist es wichtig, sich vorab genau in den Versicherungsbedingungen zu informieren.
Vermieter-Rechtsschutzversicherung
optionale Versicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann Eigentümer gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten mit dem Mieter schützen. Auch bei dieser Versicherung sollten Vermieter genau hinsehen. Was deckt die Rechtsschutzversicherung ab? Ist sie tatsächlich nötig oder können mögliche Streitfälle mit dem Mieter auch anders gelöst werden?
Folgende Szenarien tangieren den Bereich Vermieter-Rechtsschutzversicherung:
- Der Mieter zahlt nicht.
Hier gibt es Versicherungspakete gegen Mietausfälle. Ob so eine Versicherung wirklich notwendig ist, ergibt sich meist aus der eigenen finanziellen Situation: Kann ich gegebenenfalls einen Monat Mietausfall verkraften? Und wie hoch schätze ich die Wahrscheinlichkeit ein, dass mein Mieter nicht zahlt oder gar Insolvenz anmeldet?
- Der Mieter beschädigt meine Immobilie.
Hier sollten Eigentümer abwägen, wie wahrscheinlich mutwillige Beschädigung oder gar Vandalismus ist. Geht es um nicht vorsätzliche Schäden, greift im Regelfall die Haftpflichtversicherung des Mieters. Geht es um Schäden, die beim Auszug festgestellt werden, kann die Mietkaution zum Schadensausgleich herangezogen werden.
- Mein Mieter will nicht ausziehen.
Das Thema „Kündigung bei Eigenbedarf und der Mieter zieht nicht aus“ beschäftigt viele Eigentümer. Die Mieterrechte wurden hier auch weiter gestärkt, wie ein Urteil zu einer Eigenbedarfskündigung vom Landgericht Berlin zeigt. Jedoch wird auch eine Rechtsschutzversicherung den Mieter im Fall des Falles nicht zum Auszug bewegen. Eine entsprechende Versicherung kann aber vor Anwalts- und Gerichtskosten schützen, wenn es zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte.
Glas- und Reparaturversicherungen
optionale Versicherung
Ob Sie als Eigentümer eine Versicherung für Glasbruch oder andere Reparaturarbeiten benötigen, hängt vom individuellen Fall ab. Diese Versicherung kann sich lohnen, wenn die Immobilie über große Glasflächen verfügt. Ist dies nicht der Fall, reicht es meist aus, Geld für eventuelle Reparaturen zur Seite zu legen.
Sie haben weitere Fragen zu Ihrer vermieteten Immobilie? Kontaktieren Sie gerne unsere Vermietungsabteilung. Bleiben Sie zu allen Vermieter-Themen auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren kostenlosen Vermieter-Newsletter.