Haus & Grund will gegen verlängerte Mietpreisbremse klagen
Die Ampelkoalition plant, die bis ursprünglich 2025 vorgesehene Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis zum Jahr 2029 zu verlängern. Dagegen will der Eigentümerverband Haus & Grund vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, wie Verbandspräsident Kai Warnecke ankündigte. „Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war“, sagte er. „Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampel-Regierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch“, so Warnecke weiter.
Wohnungsnot wird noch verschärft
Warnecke kritisiert, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot massiv verschärft habe. „Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein.“ Es sei klar, dass dies vor allen den Mietern schade, die eine bezahlbare Wohnung suchen.
Der Mieterschutzbund sprach sich hingegen für eine Verlängerung aus und begrüßte die Regelung.
Die Mietpreisbremse gibt vor, dass die Miete für eine bereits bestehende Wohnung bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Achtung: Die Mietpreisbremse hat nichts mit der Kappungsgrenze zu tun. Die Kappungsgrenze gilt bei bestehenden Mietverhältnissen, während die Mietpreisbremse die Preise bei Neuvermietung deckelt.