Bundesrat billigt Gebäudeenergiegesetz
Nach dem Bundestag hat am 3. Juli 2020 auch der Bundesrat den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Danach sollen die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten zunächst bis 2023 nicht erhöht werden. Mit einer neuen Innovationsklausel soll die Erarbeitung von Quartierskonzepten ermöglicht werden. Das bedeutet konkret: Es muss nicht mehr jedes einzelne Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllen, wenn die Bilanz im Quartier insgesamt stimmt. Des Weiteren ist es durch die Klausel möglich, von der bisherigen Kenngröße Primärenergie auf Treibhausgasemissionen umzusteigen.
Der 52 Gigawatt-Solardeckel für Anlagen bis 750 Kilowatt Peak soll abgeschafft werden, um die Förderung von kleineren und mittleren Solaranlagen nicht zu gefährden.
Der Gesetzgeber hat im GEG parallel laufende Regel des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) zusammengeführt. Es setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht.
Das GEG tritt zum 1. Oktober 2020 in Kraft.