Vonovia kann Deutsche Wohnen übernehmen – kommt jetzt die Enteignung?
Der Bochumer Immobilienkonzern Vonovia hat sich die Mehrheit am Konkurrenten Deutsche Wohnen gesichert. Damit ist der dritte Anlauf der Übernahme geglückt, nachdem Vonovia unter anderem auf die Mindestannahmeschwelle verzichtet hatte. Durch den Zusammenschluss entsteht Europas größter Wohnimmobilienkonzern mit mehr als einer halben Million Wohneinheiten, der unter dem Namen Vonovia SE mit Hauptsitz in Bochum firmieren wird.
Doch jetzt steht die Frage im Raum, ob der neue Immobilienriese seinen Wohnungsbestand in großen Teilen abgeben muss. Denn der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat im September zum einen die erforderliche Mehrheit bekommen, zum anderen wurde das nötige Mindestquorum für die Zustimmung von einem Viertel der Wahlberechtigten erreicht. Laut Beschlusstext ist der Berliner Senat deshalb dazu aufgefordert, die nötigen Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten.
Das Ergebnis ist zwar rechtlich nicht bindend, es ist aber zu erwarten, dass das Votum im künftigen Senat nicht gänzlich ignoriert werden wird. Die Umsetzung der in Deutschland bislang einmaligen Forderungen, renditeorientierte Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gegen Entschädigung zu enteignen, wäre jedoch nicht nur immens teuer, sondern ist rechtlich höchst umstritten und würde mit großer Sicherheit vor dem Bundesverfassungsgericht landen. So ist zum Beispiel der Immobilienverband Deutschland der Auffassung, dass sich schon „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitsgrundsatzes […] ein Enteignungsgesetz nicht verfassungsfest aufstellen“ lässt, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
In einer ersten Stellungnahme der Vonovia sprach sich der Vorstandsvorsitzende Rolf Buch für „deutlich mehr Miteinander statt Konfrontation“ aus und forderte eine koordinierte Wohnungspolitik für eine schnellere und unbürokratischere Umsetzung von Neubaumaßnahmen.