Fristverlängerung: Staat übernimmt weiterhin gestiegene Baukosten bei öffentlichen Aufträgen
Die Sonderregelung zur Gestaltung von Stoffpreisgleitklauseln für Baustoffe wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Dies teilten das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr in Bezug auf Baumaßnahmen zu Straßen- und Brückenbau mit.
Im Zuge des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Preissteigerungen und Lieferengpässe wurde am 25. März 2022 eine Sonderregelung zur Stoffpreisgleitklausel erlassen. Ursprünglich war die Regelung bis Ende Juni 2022 befristet.
Explodierende Kosten auffangen
Die Stoffpreisgleitklausel ist eine besondere Form von Preisgleitklauseln. Sie kann zum Einsatz kommen, wenn ein Bauunternehmen Preisentwicklungen bei Baustoffen nicht vorhersehen oder einschätzen kann. In der Regel wird die Stoffpreisgleitklausel bei öffentlichen Bauaufträgen angewandt. Bauträger bekommen somit die Möglichkeit, steigende Kosten für bestimmte Baustoffe gegenüber der öffentlichen Hand geltend zu machen.
Neben der Fristverlängerung werden jetzt auch diese Punkte neu geregelt:
- Innerhalb einer Auftragssumme reichen jetzt 0,5 Prozent des jeweiligen Baustoffs aus, damit die Preisgleitklauseln greifen. Bisher lag der Anteil bei 1 Prozent.
- Weiterhin ist es nun möglich, die Stoffpreisgleitklausel auf den tatsächlichen Angebotspreis des Unternehmens, das den Zuschlag erhält, einzusetzen. Bisher wurde der Preis, der von der Bauverwaltung in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben wurde, zugrunde gelegt.
- Stoffpreisgleitklauseln können auch nachträglich vereinbart werden. Bisher war diese Regelung an einen Selbstbehalt für das Unternehmen in Höhe von 20 Prozent gekoppelt. Dieser Selbstbehalt wird mit der neuen Regelung auf 10 Prozent abgesenkt.
Beide Ministerien zeigen sich mit der Regelung zufrieden:
„Mit der Verlängerung der Preisgleitklauseln stellen wir sicher, dass die Modernisierung der Verkehrswege trotz der mit dem russischen Angriff auf die Ukraine verbundenen Preissteigerungen weiter voranschreiten kann“, so Oliver Luksic (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr und Koordinator der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik. „Sie ermöglichen insbesondere für Stahl und erdölbasierte Produkte auch künftig eine Abfederung der erheblichen Mehrkosten der Bauwirtschaft.“
Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betont: „In der Abwägung zwischen den Interessen der Unternehmen und der Steuerzahlerinnen und -zahler konnten nicht alle Hinweise aufgegriffen werden. Mit der Verlängerung bis Jahresende, der Ausweitung des Anwendungsbereichs der Klausel durch Absenkung der Aufgreifschwelle und der Verringerung des Selbstbehalts bei nachträglich vereinbarten Gleitklauseln wurden aber hilfreiche Änderungen für die Bauwirtschaft und die Auftraggeber gemeinsam in der Bundesregierung vereinbart.“